Anfang 2020 wurde die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnanhängern in der HU-Richtlinie ausgesetzt. Das heißt, dass seit Anfang 2020 zum Bestehen der Hauptuntersuchung keine gültige Gasprüfung mehr notwendig ist. Die Position "G607-Prüfung" wurde nun zum 01.04.2022 entgültig aus der HU-Richtlinie gestrichen. Eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Gasanlagen in Fahrzeugen ist jedoch in Arbeit.

Anfang Januar 2020 ging ein Raunen durch die Camper-Gemeinde und auch die Gasprüfer hielten den Atem an, als es hieß, dass die Gasprüfung nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung beim TüV sein soll. Zumindest wurde die Pflicht vorübergehend ausgesetzt. Dies galt zunächst bis zum 01.01.2023. Somit war eine ungültige Gasprüfung kein Grund mehr für ein Nichtbestehen der HU. Mit der aktuellen Änderung der HU-Richtlinie (VkBl 24/2021 Nr. 232, S. 1175) ist es nun offiziell und die Position „G 607-Püfung“ (Nummer 6.1.3 b der HU-Prüftabelle) ist mit Wirkung zum 01.04.2022 aus der HU-Richtlinie gestrichen.

Bedeutet dies nun, dass ich in Zukunft keine Gasprüfung mehr brauche?

Nein, denn in der Begründung für die Entscheidung gibt das BMVI sinngemäß folgendes an: „Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggasanlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichtend werden.“ Es wird also wieder eine Pflicht zur regelmäßigen Prüfung geben, die jedoch unabhängig von der Hauptuntersuchung bleiben soll. Eine genaue Regelung ist aktuell noch nicht bekannt, ich werde aber entsprechend informieren.

Und wie soll man denn jetzt damit umgehen?

Trotz alldem stellt eine defekte Flüssiggasanlage im Fahrzeug ein hohes Sicherheitsrisiko dar und wer möchte schon sich und seine Lieben und vor allem auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden? Zudem ist der Betreiber eines Fahrzeuges für dessen Sicherheit verantwortlich und muss im Schadensfall seine Sorgfaltspflicht nachweisen. Auch viele Campingplätze setzen eine gültige Gasprüfung für das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gelände voraus. Es gibt also viele Gründe, die Gasanlage weiterhin alle 2 Jahre von einem Sachkundigen prüfen zu lassen.

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