Hinweis nach § 18 BattG

Der durchgestrichene Mülleimer bedeutet, dass diese Batterien bzw. Akkumulatoren nach Gebrauch nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können diese kostenfrei im Handel oder bei einer Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen von geeigneten Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadtverwaltung. Batterien und Akkumulatoren, die einen erhöhten Anteil an Schadstoffen enthalten, sind zusätzlich mit einem chemischen Symbol gekennzeichnet.

 

Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Hinweis nach § 18 ElektroG

Der durchgestrichene Mülleimer bedeutet, dass dieses Elekrogerät nach Gebrauch nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das alte Gerät zurückzugeben. Sie können diese kostenfrei im Handel oder bei einer Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen von geeigneten Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadtverwaltung. Sollten sich auf dem Gerät noch personenbezogene Daten befinden, sind Sie dafür Verantwortlich, diese zu entfernen. Eventuell enthaltene Batterien oder Akkus müssen vor der Entsorgung entfernt werden und getrennt entsorgt werden.